Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der
„Die neue Fotoschule Schwerin – Rostock“
§ 1
Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.Die „Die neue Fotoschule Schwerin – Rostock“ bietet Workshops rund um das Thema Fotografieren und Bildbearbeitung an.
- Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer eines Workshops/Veranstaltung und der Fotoschule als verantwortlicher Veranstalter.Teilnehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Abweichende, endgegenstehende oder ergänzende AGB des Teilnehmers haben – soweit nicht ausdrücklich schriftlich durch die Fotoschule bestätigt – keine Gültigkeit. Anderweitige Vereinbarungen und Nebenabreden, die diesen AGB widersprechen, bedürften zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Fotoschule.
§ 2
Anmeldung und Vertragsabschluss
- Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich ein Vertragsangebot. Die Fotoschule wird den Zugang der Bestellung des Teilnehmers unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
- Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem Online-Portal der Fotoschule: „www.fotoschule-schwerin.de“, per E-Mail, Brief oder Telefon. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlichen Daten (Vor- und Nachname, vollständige Adresse, ggf.
E-Mail-Adresse) zu benennen, um die zeitnahe Bearbeitung durch die Fotoschule zu ermöglichen.
- Mit Zugang der Anmeldebestätigung durch die Fotoschule kommt der Vertrag rechtsverbindlich zustande.
§ 3
Teilnahmegebühren und Zahlungsabwicklung
- Die Gebühren für die Teilnahme an der Veranstaltung der Fotoschule verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Teilnahmegebühren.
- Die Teilnahmegebühr ist vor Antritt der Veranstaltung, spätestens 30 Tage vorher zu entrichten. Detaillierte Zahlungsinformationen werden dem Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung zur Verfügung gestellt. Bis zum vollständigen Zahlungseingang hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung der Fotoschule.
- Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nur zum Teil nach, besteht für die Fotoschule die Möglichkeit, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.Nach Ausübung des Rücktrittsrechtes hat die Fotoschule einen Anspruch auf Schadensersatz.Dieser berechnet sich wie folgt:
- bis zum 30 Tag vor Veranstaltungsbeginn = 0 %
- ab dem 29 Tag vor Veranstaltungsbeginn = 30 %
- bei Nichtantritt der Veranstaltung = 50 %der maßgeblichen Teilnahmegebühr.
- Dem Teilnehmer steht das Recht zu, nachzuweisen, dass durch den Nichtantritt der Veranstaltung der Fotoschule ein Schaden nicht entstanden oder ein wesentlich geringerer Schaden als der pauschalierte Schadensersatzanspruch entstanden ist.
§ 4
Rücktritt des Teilnehmers/Umbuchungen
- Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn seinen Rücktritt durch schriftliche Erklärung per E-Mail, Fax oder Brief erklären.
- Im Falle des wirksamen Rücktritts des Teilnehmers steht der Fotoschule ein wie folgt pauschalierter Ersatzanspruch in Höhe von € 50,00 zu:
- Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung bei identischer oder bei höherer Teilnahmegebühr vorzunehmen. Die Umbuchung ist in schriftlicher Form (E-Mail, Fax, Brief) bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorzunehmen.
- Dem Teilnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, bei seiner persönlichen Verhinderung eine Ersatzperson für die Teilnahme an der Veranstaltung zu benennen.
§ 5
Rücktritt durch die Fotoschule
- Die Fotoschule ist berechtigt, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder sich andere Umstände, die für dich Durchführung von Veranstaltungen notwendig sind, ereignet haben. Wenn eine Veranstaltung von der Fotoschule durchgeführt wird, trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, kann die Fotoschule bei gleicher Teilnahmegebühr die Dauer der Veranstaltung kürzen oder anpassen.
- Die Mindestteilnehmerzahl ist in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung benannt.
- Die Fotoschule ist ebenfalls im Falle der Erkrankung oder Verhinderung des Referenten sowie aus anderen wichtigen Gründen zum Rücktritt berechtigt. Im Falle eines derartigen Rücktritts erhält der Teilnehmer entweder die vollständige Teilnahmegebühr erstattet oder kann eine Umbuchung nach seiner Wahl vornehmen.
§ 6
Haftungsbeschränkung
- Die Haftung der Fotoschule ist ausschließlich auf Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fotoschule bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Die Fotoschule haftet nicht für Personenschäden während der Veranstaltung.Die Fotoschule haftet auch nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von technischen Geräten und Ausrüstungen des Teilnehmers, die der Teilnehmer zu der Veranstaltung mitführt.
- Sofern dem Teilnehmer Fotoapparate, Objektive, Blitzanlagen, Computer, Zubehör und ähnliches von der Fotoschule während der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, haftet er auch bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden an diesen Geräten.
§ 7
Urheberrecht
- Sofern die Fotoschule im Rahmen ihrer Veranstaltungen Arbeitsunterlagen heraus gibt, sind diese urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der Fotoschule vervielfältigt werden.
- Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen ist nicht gestattet.
- Während der Veranstaltung gefertigte Fotos können der Fotoschule von dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden, damit diese auf der Website der Fotoschule zu Illustrationen durchgeführter Veranstaltungen gezeigt werden. Eine weitere Nutzung der Fotos findet nicht statt. Ein Anspruch auf öffentliche Zugänglichmachung und ein Anspruch auf Honorierung besteht nicht.
§ 8
Gutscheine
- Der Teilnehmer/Kunde kann bei der Fotoschule Gutscheine erwerben.
- Gutscheine sind bis zum Ablauf des zweiten Jahres nach Erwerb einzulösen.
- Gutscheine können nicht ausgezahlt werden.
§ 9
Datenschutz
- Die Fotoschule erhebt, speichert, verändert und übermittelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers ausschließlich zu Erfüllung der eigenen Geschäftszwecke (Begründung, Durchführung und Beendigung des rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses) soweit dies dafür erforderlich ist.
- Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden für Zwecke der Werbung für eigene Angebote der Fotoschule nur verwendet, wenn der Teilnehmer darin gesondert eingewilligt hat.
§ 10
Sonstiges
- Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages in den anderen Bestandteilen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Parteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
- Die Fotoschule kann diese AGB jederzeit ändern, indem sie die Änderung veröffentlicht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist das Amtsgericht Schwerin, unabhängig davon, wer von den beiden Vertragsparteien Klage erhebt.